WKN: 766 400, 766 403
ISIN: DE0007664005, DE0007664039
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 10. Mai 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 12.021.031770,78 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 8,70 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie | 2.567.281.416,60 Euro |
Ausschüttung einer Dividende von 8,76 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie | 1.806.359.698,20 Euro |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 7.645.000.000,00 Euro |
Vortrag auf neue Rechnung | 2.390.656,18 Euro |
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 17. Mai 2022 fällig. Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG in Frankfurt am Main.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Wolfsburg, im Mai 2022
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand